Mindestanforderungen für den Datenschutz erfüllen
Nachfolgend führen auf, wie man mit dem Aufbau einer Datenschutz-Organisation beginnt und es nach und nach in sein Unternehmen / System einführt.
- Prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.
Bei Franchise-Systemen empfehlen wir, dass immer einen
Datenschutzbeauftragter benannt wird.
- Schulung der Geschäftsführung und alle Mitarbeiter zum Datenschutz
- Bestandsaufnahme
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- Alle relevanten Datenverarbeitungsvorgänge / Verarbeitungstätigkeiten (VT) aufnehme
- Prüfung, ob für bestimmte VT eine DS-Folgeabschätzung nötig ist.
- Auftragsverarbeitung prüfen: Auftragnehmer und Auftraggeber
- Technisch organisatorische Maßnahmen besprechen evtl. sogar schon definieren (nötig bei Auftragsdatenverarbeitung / IT-Sicherheits-Konzept)
- Webauftritt prüfen und Maßnahmen festlegen
- Informationspflichten
- Auskunftspflicht / Betroffenenrechte
- Welche Verträge müssen überprüft und überarbeitet werden?
- Privacy by Design & by Default
- Prüfung ob besondere Maßnahmenfelder im System bestehen bzw. ob das BDSG (neu) / DS-GVO ausreichend berücksichtigt wurden.
Zum Beispiel bezüglich vorvertragliche Aufklärung (VVA) oder der Beratungsleistungen der Zentrale.
- Maßnahmenplan erstellen
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