Bevor ein Franchisevertrag unterschrieben wird, muss der Franchise-Nehmer vollumfänglich informiert werden.
Das wurde so von verschiedenen Rechtsinstanzen bestätigt.
Die vorvertragliche Aufklärung muss diese Punkte umfassen:
- Wirkungsweise und Erfolgsaussichten des Franchise-Systems
- Anzahl der Franchise-Betriebe und Partner-Fluktuation
- Angaben über den erforderlichen Arbeits- und Kapitaleinsatz bis zum Break-Even
- Zahlenangaben (Kosten, Umsatz) über vergleichbare Franchise-Betriebe
- Art und Werthaltigkeit des übertragenen Know-how
- Die Informationen müssen ungefragt vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden..
- Daten und Zahlen müssen auf sachlich nachvollziehbaren Tatsachen beruhen.
- Die Rentabilität muss nicht garantiert werden.
Bei Nichteinhaltung oder Täuschung drohen empfindliche Strafen oder gar die Vertragsannullierung.
Deshalb ist auf eine korrekte vorvertragliche Aufklärung unbedingt zu achten!